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UNSERE VISION
IST EIN LEBEN DER LEICHTIGKEIT

— Wir wollen eine Welt gestalten
in der die Dinge einfach zu handhaben sind,
in der man sich sorglos zurücklehnen kann
und in der sich Lebensfreude und
das Gefühl von Freiheit entfalten können. —
OUR VISION
A LIFE OF EASE

— We want to help create a world in which
things can be handled easily, where you can
lean back without worrying. In this world, love
of life and a feeling of freedom can unfold. —
EIN LEBEN VOLLER FREIHEIT

— Die Camargue liegt im Süden Frankreichs.
Die Besonderheit in dem dort befindlichen
Naturschutzgebiet sind die frei lebenden Herden
weißer Camargue Pferde, die ausschließlich
hier anzutreffen sind. Ihr Leben in einem geschützten
Umfeld und dennoch in Freiheit inspirierte uns,
den Gedanken der Freiheit greifbar zu machen. —
A LIFE FULL OF FREEDOM

— Camargue is a region located in Southern
France. A special feature of the nature
reserve in this area are free living herds of
white Camargue Horses. They are, in fact,
exclusively encountered there. Their way of
life in protected surroundings, but nevertheless
as wild animals, has inspired us to pursue and
adopt the idea of freedom. —
Chelino entlastet den Körper bei extremen Belastungen
wie beim Aufstehen und Setzen. Dass sich Fallen lassen in einen herkömmlichen Stuhl, ist auf Dauer gesundheitsschädigend und führt häufig zu chronischen Kreuzschmerzen. Mit dem sanften Absenken der Sitzfläche von Chelino kann diese Gefahr im Vorfeld ausgeschlossen werden.

Während des Sitzens sorgt das ergonomische Design für
eine aufrechte Rücken- und gesunde Sitzhaltung, damit Gelenke und die Wirbelsäule geschont bleiben. Das
Unterlegen eines Sitzkissens ist nicht mehr von Nöten. So bleibt der Druck auf die Oberschenkel niedrig und der notwendige Blutkreislauf in den Beinen unterstützt.
Chelino relieves the body during extrem burdens like
standing up as well as sitting down. To flop oneself in a conventional chair can harm your body in the long run and leads to chronic pain. The smooth lowering of Chelino´s
seat prevents any danger of bodily harm. 

While sitting the ergonomic design stimulates a healthy
sitting posture to go easy on joints and spinal column.
A chair cushion is no longer needed. So the pressure on
the thighs is low and the esential blood
circulation in the legs keeps intact.
CAMARG OG
Unternehmen wurde geschlossen
ehem. Geschäftsführer Martin Bliem
E-mail office@camarg.at

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Webdesign and implementation studio w–b
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.


2. Verbrauchergeschäfte

Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsge-schäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmen gehört (§ 1 KSchG)


3. Abweichende Bedingungen

Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbe-standteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.


4. Zusagen von Mitarbeitern

Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitar-beitern unseres Unternehmens binden können, wird im Interesse einer klaglosen Geschäfts-abwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens ver-boten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.


5. Kostenvoranschläge

Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grund-sätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.


6. Geistiges Eigentum (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 31 Kartellgesetz)

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfälti-gung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.


7. Offerte

Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Offerte nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind.


8. Annahme des Offertes

Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes durch den Kunden zustande. Die Annahme eines von unserem Unternehmen erstellten Offertes ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Ge-schäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, bedürfen Abweichungen hievon der Schriftform. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbe-stätigung festzulegen.


9. Rücktrittsrecht

Ein Kunde kann nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
-   die Ware nicht nach Kundenspezifikation angefertigt wurde,
-   es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt,
-   der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von unserem Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat,
-   der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, und
-   dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.

Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift unseres Unternehmens sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Wurde der Kunde nicht schriftlich über sein Rücktrittsrecht informiert, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach der vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragspartner.
Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden.


10. Stornogebühren (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 31 Kartellgesetz)

Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltend-machung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstel-lungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.
Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG (siehe Punkt 9.) sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.


11. Preisänderungen (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 31 Kartellgesetz)

Mit den angegebenen Preisen bleibt unser Unternehmen dem Kunden zwei Monate lang ab Vertragsabschluss bzw. ab Offertannahme im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist unser Unternehmen berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Tischlerhandwerk oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten, entsprechend zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben.


12. Vom Kunden beigestellte Waren (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 31 Kartell-gesetz)

Unser Unternehmen ist berechtigt, für vom Kunden beigestelltes Material einen Betrag von 10 Prozent des eigenen Verkaufspreises oder jenes Verkaufspreises gleichartiger Waren in Rech-nung zu stellen.


13. Kostenerhöhungen

Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftrags-spezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 Prozent des Auftragwertes ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.


14. Reparaturen

Unser Unternehmen hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann auf-merksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies unserem Unternehmen aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluß erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat unser Unternehmen dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.


15. Geringfügige Leistungsänderungen

Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. Farben, Holzbild.


16. Montage

Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kol-lektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.


17. Mitwirkungspflicht des Kunden

Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat.


18. Verkehr mit Behörden und Dritten

Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.


19. Erfüllungsort

Soferne kein bestimmter Lieferort vereinbart ist (siehe z.B. Punkt 22.), ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.
 

20. Versendung

Falls eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertrags-gegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter anzunehmen. Unser Unternehmen hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft han-delt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.


21. Liefertermine, Annahmeverzug

Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefer-termine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefer-termin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die ent-sprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahme-verzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Trans-portkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.


22. Teillieferungen

Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.


23. Lieferverzug

Wird ein vereinbarter Liefertermin von unserem Unternehmen um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.


24. Gefahrenübergang

Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht.


25. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

26. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum

Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehalts-eigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt.
Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder be-hördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.


27. Versicherung von Vorbehaltseigentum

Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 5.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 50 Tagen ist der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbe-haltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versi-chern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an unser Unter-nehmen abgetreten.


28. Zahlungsziel

30 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Der Rest ist fällig bei Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.


29. Zahlungsverweigerung

Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn unser Unternehmen die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermö-gensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mußten, gefährdet ist. Bietet aber unser Unternehmen eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnis-mäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.


30. Zahlung

Die Zahlung hat grundsätzlich bar, ohne Abzug, zu erfolgen. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichem wird die Forderung unseres Unternehmens erst mit deren Einlösung getilgt; gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.


31. Mahn- und Inkassospesen (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 31 Kartellge-setz)

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Im speziellen verpflichtet sich der Kunde, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Ferner verpflichtet sich der Kunde pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhält-nisses im Mahnwesen pro Halbjahr eine Betrag von € 4 zu bezahlen.


32. Verzugszinsen (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 31 Kartellgesetz)

Bei – auch unverschuldetem - Zahlungsverzug wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinaus gehenden Schadens ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.


33. Widmung von Zahlungen

Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten (insbesondere gemäß Punkt 31.), dann auf Zinsen (insbesondere gemäß Punkt 32.) und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.


34. Terminsverlust

Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.
Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn unser Unternehmen selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie unser Unternehmen den Kunden unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.


35. Aufrechnung von Gegenforderungen

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.


36. Gewährleistung

Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen:
    Festgestellte oder feststellbare Mängel sind unverzüglich unserem Unternehmen an-zuzeigen, andernfalls Gewährleistungs- und die anderen in § 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
    Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als unserem Unternehmen verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug unseres Un-ternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Ge-währleistung erloschen.
    Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche.
    Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen.
    Unser Unternehmen hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.


37. Verschleißteile

Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.


38. Eigenschaften des Liefergegenstandes

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit bietet, die auf Grund von Önormen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.


39. Termin zur Verbesserung bzw. Austausch

Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.


40. Haftung für Schäden

Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Per-sonenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde.
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.


41. Adressänderungen

Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterläßt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.


42. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den (Haupt-) Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsab-schlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hatte.


43. Urherberrecht

Die Seiten und der übrige Inhalt unserer Website, einschließlich aber nicht ausschließlich Text, Präsentationen, Abbildungen, Fotos und Geräusche (zusammen der 'Inhalt' genannt) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Inhaltsrechte sind Eigentum von Camarg OG oder unserer Partner und/oder ihrer Lizenzhalter. Aus dem Inhalt darf nichts vervielfältigt, übertragen, distribuiert, veröffentlicht, gespeichert oder in Lizenz gegeben werden, ohne vorhergehende, schriftliche Zustimmung von Camarg OG, es sei denn, es ist anders angegeben. Änderungen des Inhalts sind ausdrücklich verboten. Einige Teile unserer Website enthalten Bilder, die unter unser Urheberrecht fallen.


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Camarg OG gibt keine einzige Garantie und/oder Erklärung über eine andere Website, die Sie über unsere Website aufrufen. Diese Links werden bequemlichkeitshalber angeboten, was jedoch nicht bedeutet, dass Camarg OG einverstanden oder verantwortlich ist, für den Inhalt oder Gebrauch einer solchen Website. Es ist dabei an Ihnen, Vorsorgeregelungen zu treffen und dafür zu sorgen, dass die von Ihnen ausgewählten Informationen frei von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder ähnlichen schädlichen Dingen sind. Unsere Website kann technische Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten.


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Die Informationen, die auf unserer Website angeboten werden, können jederzeit ohne vorhergehende Mitteilung oder Verpflichtung geändert werden.


46. An Camarg OG gesendete Informationen

Wenn Sie Camarg OG Informationen oder Material zusenden, verleihen Sie Camarg OG das Recht, diese Angaben frei von Tantiemen, unbegrenzt und unwiderruflich benutzen, vervielfältigen, zeigen, ausführen, ändern, versenden und verteilen zu dürfen sowie diese Rechte in Sublizenz geben zu dürfen. Zudem erklären Sie sich damit einverstanden, dass Camarg OG freien Gebrauch macht von allen eingesendeten Ideen, Konzepten, Kenntnissen oder Techniken.


47. Gesetzgebung

Das Aufrufen und Benutzen unserer Website unterliegt der geltenden Gesetzgebung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden.


48. Geltende Gesetze/Konflikte

Diese allgemeinen Bedingungen und jede andere, zusätzliche oder anverwandte Übereinkunft unterliegen in jeder Hinsicht ausschließlich und exklusiv der österreichischen Gesetzgebung und werden in Übereinstimmung damit erstellt. Alle Konflikte, die sich aus diesen allgemeinen Bedingungen ergeben, werden dieser Rechtsprechung unterworfen. Alle Konflikte und Forderungen, einschließlich zwischenzeitlicher oder vorläufiger Maßnahmen, die sich aus diesen allgemeinen Bedingungen ergeben oder damit und mit jeder anderen zusätzlichen oder anverwandten Übereinkunft in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich und exklusiv an das zuständige Landesgericht Salzburg verwiesen und hier beurteilt. Es sei denn, dass verpflichtende gesetzliche Bestimmungen in Österreich es anders vorschreiben.


49. Salvatorische Klausel

Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden "Allgemeinen Geschäftbedingungen" behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
*Allgemeine Bedingungen

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*An Camarg OG gesendete Informationen

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*Gesetzgebung

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*Geltende Gesetze/Konflikte

Diese allgemeinen Bedingungen und jede andere, zusätzliche oder anverwandte Übereinkunft unterliegen in jeder Hinsicht ausschließlich und exklusiv der österreichischen Gesetzgebung und werden in Übereinstimmung damit erstellt. Alle Konflikte, die sich aus diesen allgemeinen Bedingungen ergeben, werden dieser Rechtsprechung unterworfen. Alle Konflikte und Forderungen, einschließlich zwischenzeitlicher oder vorläufiger Maßnahmen, die sich aus diesen allgemeinen Bedingungen ergeben oder damit und mit jeder anderen zusätzlichen oder anverwandten Übereinkunft in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich und exklusiv an das zuständige Landesgericht Salzburg verwiesen und hier beurteilt. Es sei denn, dass verpflichtende gesetzliche Bestimmungen in Österreich es anders vorschreiben.

Aufstehhilfe ohne Kraftanstrengung

Chelino ist ein Aufstehsessel, der den beim Setzen und Aufstehen nötigen Kraftaufwand um ein Vielfaches reduziert. Die in einer fixen nach oben verlaufenden Bahn bewegliche Sitzfläche ist mit vier, in den Sesselbeinen befindlichen Druckfedern verbunden. Diese nehmen beim Setzen das Körpergewicht als Energie auf und geben diese beim Aufstehen wieder kontrolliert ab. Somit wird sowohl ein komfortableres Setzen, als auch ein erleichtertes Aufstehen ermöglicht. Der Hebemechanismus des Aufstehsessels wird durch einen Druckknopf an der Armlehne aktiviert. Das Tempo beim Aufstehen und Setzen wird selbst bestimmt. Momentan gibt es keinen einzigen Stuhl mit Aufstehhilfe, der ohne externe Stromzufuhr auskommt. Des Weiteren bietet keiner der herkömmlichen Stühle mit Aufstehhilfen die Möglichkeit, ohne fremde Hilfe mit dem Stuhl an einen Tisch zu rücken. Da viele ältere Personen Ihre zunehmende Hilfsbedürftigkeit nur schwer akzeptieren können, und “Senioren“-Hilfsmittel ablehnen, ist es wichtig, dass der Aufstehsessel nicht nur als Hilfsmittel wahrgenommen wird. Das Erscheinungsbild der Aufstehhilfe soll sowohl ältere als auch jüngere Menschen ansprechen. Deshalb wird der Aufstehstuhl modular zusammenbaubar sein. Somit kann eine individuelle Aufstehhilfe konfiguriert werden, die sich in das bereits vorhandene Wohnbild harmonisch einfügt. Im speziellen sind es die Sitzfläche, die Arm- bzw. Rückenlehne und die unterschiedlichen Bezüge (Sitzbezug abnehmbar) die für den Aufstehstuhl ausgewählt werden können.

205 Worte, 2-14mal (1-7%), [link/überschrift : text]
Aufstehhilfe 5x [2:3], Aufstehsessel 3x [2:1], Aufstehstuhl 2x [1:1]

Aufstehhilfe für körperlich eingeschränkte Personen

Das Unternehmen Camarg möchte körperlich eingeschränkte Personen dabei helfen ihre Unabhängigkeit zu bewahren, indem es versucht die Abhängigkeit von menschlicher Hilfe auf innovative Alltagshilfen zu transferieren, und dabei auf die speziellen Bedürfnisse der genannten Zielgruppen eingeht.

Aufstehsessel - Selbständigkeit statt Abhängigkeit

Chelino ist eine Aufstehhilfe, der den beim Setzen und Aufstehen nötigen Kraftaufwand um ein Vielfaches reduziert. Die in einer fixen nach oben verlaufenden Bahn bewegliche Sitzfläche ist mit vier, in den Sesselbeinen befindlichen Druckfedern verbunden. Diese nehmen beim Setzen das Körpergewicht als Energie auf und geben diese beim Aufstehen wieder kontrolliert ab. Somit wird sowohl ein komfortableres Setzen, als auch ein erleichtertes Aufstehen ermöglicht. Der Hebemechanismus wird durch einen Druckknopf an der Armlehne aktiviert. Das Tempo beim Aufstehen und Setzen wird selbst bestimmt. Momentan gibt es keinen einzigen Stuhl mit Aufstehhilfe, der ohne externe Stromzufuhr auskommt. Des Weiteren bietet keiner der herkömmlichen Stühle mit Aufstehhilfen die Möglichkeit, ohne fremde Hilfe mit dem Stuhl an einen Tisch zu rücken.

Der Aufstehsessel Chelino ist mit Rollen ausgestattet. Nur so kann sich der Benutzer selbständig an einen Tisch setzen. Beim erleichtertes Aufstehen und Setzen sind die Rollen automatisch blockiert, damit der Stuhl nicht nach hinten wegrollen kann und höchste Stabilität und Sicherheit gewährleistet wird. Die Technik der Aufstehhilfe ist komplett in die Stuhlbeine integriert. Somit wird der Stuhl nicht als Hilfsmittel wahrgenommen, was von den Zielgruppen abgelehnt würde.

Eine Befragung von Seniorenheimen hat ergeben, dass derzeit keine Stühle mit Aufstehhilfe verwendet werden, obwohl im Durchschnitt 70 Prozent der Heimbewohner Probleme beim Setzen bzw. Erheben von einem Tisch haben. Senioren sind auf die Unterstützung des Pflegepersonals angewiesen. Aufgrund der körperlichen Belastung leiden über 30 Prozent des Pflegepersonals an Rückenschmerzen, ein Grund für viele den Job zu wechseln. Der Aufstehsessel von Camarg entlastet das Pflegepersonal, reduziert Personalkosten und steigert gleichzeitig die Lebensqualität der Pflegebedürftigen.

Einzigartiger Stuhl mit Aufstehhilfe für Senioren

Chelino ist der erste Aufstehsessel, der es körperlich eingeschränkten Personen erlaubt ohne fremde Hilfe an einen Tisch zu setzen bzw. sich von diesem zu erheben. Die Erfindung, die im Zuge einer Bachelorarbeit entstand, stammt von Bliem Martin. Der Aufstehstuhl wurde im Mai 2010 in Österreich als Patent angemeldet.

Aufgrund der erhöhten Sturzgefahr bei körperlich eingeschränkten Personen ist es von größter Bedeutung, dass jegliche Gefahrenquellen im Umgang mit dem Stuhl ausgeschlossen werden. Die automatische Hinterradbremse muss unter den widrigsten Umständen volle Funktionstüchtigkeit garantieren und die Aufstehhilfe muss sich in Geschwindigkeit und Ergonomie dem Benutzer bestmöglich anpassen. Ein TÜV Zertifikat ist geplant um jegliche Verletzungsgefahr schon im Vorfeld bestmöglich auszuschließen.

Aufstehen und Setzen ohne Kraftanstrengung

Eines der größten Probleme, mit denen Menschen im Alterungsprozess zu kämpfen haben, ist der Umstand, dass sie aufgrund nachlassender Körperfunktionen wie Muskel-, Koordinations-, Gleichgewichts-, Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Lernschwächen oder aufgrund von Rheuma, Gicht bzw. MS im alltäglichen Leben zusehends auf Aufstehhilfen angewiesen sind. Das gleiche gilt für Menschen, die sich durch einen Unfall oder Krankheit dauerhafte Schäden zugezogen haben. Sie verlieren ihre Selbständigkeit, was für viele Menschen nur schwer zu akzeptieren bzw. zu verkraften ist.

Das deutsche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschreibt die Situation folgendermaßen: „Wohlbefinden und Lebensfreude werden maßgeblich durch die Wohnung und das Wohnumfeld bestimmt. Daher müssen die Bedürfnisse und Wünsche älterer Menschen nach Selbständigkeit und einer individuellen Lebensführung auch in diesem Bereich aufgegriffen werden.

Aufstehstuhl – leichter Aufstehen

Camarg versucht durch innovative Produkte, die Abhängigkeit körperlich beeinträchtigter Personen von Pflegern auf gewöhnliche Alltagsgegenstände zu transferieren, um ihnen ein unabhängiges, erleichtertes und würdevolleres Leben zu gewährleisten. Der Aufstehstuhl, Chelino, soll das erste von vielen Produkten sein, welches Hilfe und Erleichterung im alltäglichen Leben in den eigenen vier Wänden verschaffen soll. Darunter versteht sich eine Aufstehhilfe, der den beim Setzen und Aufstehen nötigen Kraftaufwand um 80 Prozent reduziert. Die, in einer fixen nach oben verlaufenden Bahn bewegliche Sitzfläche ist mit vier, in den Sesselbeinen befindlichen Druckfedern verbunden. Diese nehmen beim Setzen das Körpergewicht als Energie auf und geben diese beim Aufstehen wieder kontrolliert ab. Somit wird sowohl ein komfortableres Setzen, als auch ein erleichtertes Aufstehen ermöglicht. Es sind Ausführungen für drei unterschiedliche Gewichtsklassen vorgesehen. Durch Betätigung der Druckknöpfe an den Armlehnen wird die Federkraft aktiviert und wirkt beim Aufstehen nur unterstützend, weswegen keinerlei Gefahr besteht, dass die Person aus dem Stuhl geschleudert werden könnte. Das Tempo beim Aufstehen und Setzen wird selbst bestimmt und es sind weder Hebel noch Knöpfe zur Betätigung notwendig. Momentan gibt es keinen einzigen Stühle mit integrierter Aufstehhilfe, der ohne externe Stromzufuhr auskommt. Des Weiteren bietet keiner der herkömmlichen Stühle mit Aufstehhilfen die Möglichkeit, ohne fremde Hilfe mit dem Stühle an einen Tisch zu rücken. Der Aufstehsessel Chelino ist mit Rollen ausgestattet. Nur so kann sich der Benutzer selbständig an einen Tisch setzen. Beim Aufstehen und Setzen sind die Rollen automatisch blockiert, damit der Stuhl nicht nach hinten wegrollen kann und höchste Stabilität und Sicherheit gewährleistet wird. Die von einer Arbeitsmedizinerin überprüfte Ergonomie sorgt für langen Sitzkomfort. Des Weiteren ist der Stuhl wartungsfrei bzw. pflegeleicht.
Da viele ältere Personen Ihre zunehmende Hilfsbedürftigkeit nur schwer akzeptieren können, und “Senioren“-Hilfsmittel ablehnen, ist es wichtig, dass der Stuhl nicht als Hilfsmittel wahrgenommen wird. Das Erscheinungsbild des Stuhls soll sowohl ältere als auch jüngere Menschen ansprechen.

Deshalb wird der Aufstehstuhl modular zusammenbaubar sein. Somit kann ein individueller Stuhl konfiguriert werden, der sich in das bereits vorhandene Wohnbild harmonisch einfügt. Im speziellen sind es die Sitzfläche, die Arm- bzw. Rückenlehne und die unterschiedlichen Bezüge (Sitzbezug abnehmbar) die ausgewählt werden können.

Mit Hebefunktion problemlos Aufstehen und Hinsetzen

Nur durch kontrolliertes Vorbewegen des Körperschwerpunktes (wie es beim Aufstehstuhl passiert) und somit einer Entlastung der hinteren roten Querstange, kann die Sitzfläche von den Federn nach oben gedrückt werden. Dieses System wurde mit einigen Unteransprüchen als Patent angemeldet.

Als Druckfedern werden Gasdruckfedern verwendet, wobei die zwei vorderen Federn zusammen 60% der Last und die hinteren Federn 40% tragen. Zu Beginn soll der Aufstehsessel in 3 unterschiedlichen Gewichtsklassen angeboten werden, wobei in weiterer Folge auf Bestellung eine maßgeschneiderte Federdruckkraft möglich ist.

Hilfestellung für Senioren und Pfleger

Allgemeiner Kundennutzen

Gasdruckfedern in den Stuhlbeinen reduzieren den beim Aufstehstuhl und Setzen nötigen Kraftaufwand um ein Vielfaches.
Unterschiedliche Bezüge bzw. Spezialanfertigungen nach eigenen Wünschen ermöglichen die stimmige Integration des Aufstehsessels in eine bestehende räumliche Gegebenheit.
Rollen an den Stuhlbeinen ermöglichen ein einfaches Heranrücken an den Tisch.
Automatische Bremsen verhindern ein Wegrollen des Aufstehstuhls beim Setzen und Aufstehstuhl.
Altersspezifischer Kundennutzen

Die Aufstehhilfe hat erhöhte Armlehnen, damit sich eine stehende Person an diesen abstützen kann. Die Sitzfläche verläuft nach einer kontrollierten Bahn nach oben und kann nicht vorne oder hinten hochkippen, was die Gefahr eines Abrutschens mit sich bringen würde.
Abnehmbare Bezüge und wasserdichte Polsterung lassen eine einfache Reinigung zu.
Die von einer Arbeitsmedizinerin überprüfte Ergonomie garantiert ein gesundes und bequemes Sitzen für lange Zeit ohne die Blutzirkulation in den Beinen zu unterbinden.
Spezielle Bremsen sorgen dafür, dass der Aufstesessel während des Aufstehens und Setzens fest am Boden haftet und sich die Person auf eine Gleichgewichtshilfe verlassen kann. Während des Sitzens sind die Bremsen gelöst und die Person kann mühelos an den Tisch heranrücken.
Das Design der Aufstehhilfe ist so konzipiert, dass der Stuhl nicht als medizinisches Hilfsmittel und somit als Differenzierungsmerkmal für körperlich beeinträchtigte Personen wahrgenommen wird.
Leicht zu lesende (große Schrift), verständliche Anleitung und leicht zu öffnende Verpackung.

Kundennutzen für Seniorenheime

Die Befragung von Seniorenheimen hat ergeben, dass zwischen 60 und 70 Prozent aller Seniorenheimbewohner unter Aufsteh- und Setzproblemen leiden. Da bis auf wenig angebrachte Griffe in Nassräumen keine technischen Hilfsmittel verwendet werden, liegt es am Personal den Senioren aus den Stühlen zu helfen. Das ist zum einen für die Senioren unangenehm, da sie stets um Hilfe bitten müssen und zum anderen entstehen für das Seniorenheim extra Personalkosten. Der Aufstehsessel erlaubt den Heimbewohnern mehr Selbständigkeit und Freiheit, was zu einer höheren Zufriedenheit der Heimbewohner führt. Darüber hinaus entlastet der Aufstehsessel das Personal (eine Studie von Herman Miller besagt, dass 38% aller Pfleger unter schweren Rückenschmerzen leiden) und reduziert die Personalkosten.

Neuheit und Vorteile von Chelino

Derzeit gibt es keinen einzigen Stuhl mit integrierter Aufstehhilfe, der ohne Stromanschluss auskommt. Viele der momentan am Markt verfügbaren Produkte können zwar eine Aufstehhilfe vorweisen, gehen aber an den tatsächlichen Bedürfnissen älterer Mensch oft vorbei, was erklärt wieso sich Aufstehstühle noch nicht etabliert haben. So lassen sich zum einen viele Aufstehstühle nicht ohne fremde Hilde an den Tisch rücken und zum andern bleiben die ästhetischen Ansprüche im sozialen Kontext unberücksichtigt. So werden Produkte, die als Hilfsmittel für ältere oder pflegebedürftige Personen wahrgenommen werden, von vielen Senioren trotz Bedürftigkeit kategorisch abgelehnt und selbst bei Verwendung vor Bekannten und der Öffentlichkeit verheimlicht. Selbst dann wenn die Hilfsbedürftigkeit akzeptiert wird, werden Produkte mit medizintechnischem Charakter abgelehnt.

Die billigste Alternative zum Aufstehsessel ist ein Katapultsitz. Dieser wird auf einen Stuhl aufgelegt. Die Hebefunktion funktioniert entweder über Federn oder Elektromotor. Da normale Stühle für gewöhnlich keine Rollen bzw. keine Bremsvorrichtung aufweisen, ist ein selbständiges Heranrücken an einen Tisch nicht möglich. Des Weiteren übertrifft der Aufstehstuhl Chelino den Katapultsitz in Effizienz, Stabilität, der Vorbeugung von Gesundheitsbeschwerden (Erhöhte Sitzfläche kann zu Blutgerinnsel in den Beinen führen), im Sitzkomfort und in dem ästhetischen Erscheinungsbild. Wird die Aufstehhilfe mittels Elektromoter betrieben, besteht durch das Stromkabel Sturzgefahr und die Mobilität der Aufstehhilfe ist eingeschränkt.
Ein mit Elektromotor funktionierenden Aufstehstuhl dreht die Sitzfläche um die vordere Sitzkante nach oben. Wie beim Katapultsitz wird die wesentlichere vordere Sitzkante nicht angehoben. Es besteht die Gefahr eines Abrutschens, das Stromkabel wird zur Stolpergefahr, der Aufstehsessel wird unflexibel, das Aufstehtempo kann nicht selbst gewählt werden und ohne Rollen ist ein Heranrücken an den Tisch nicht möglich. (Produzent bzw. Händler für dieses Produkt konnte nicht ausfindig gemacht werden)
Ein Stuhl mit Aufstehhilfe aber ohne Rollfunktion hat im Grunde wenig Sinn. Da Stühle für gewöhnlich in Kombination mit Tischen verwendet werden und das Setzen bzw. Aufstehen einen gewissen Abstand zu einem Tisch voraussetzt, muss die Möglichkeit des Heranrückens an einen Tisch bzw. des Wegrückens vom Tisch gegeben sein. Der Aufstehsessel Chelino besitzt Rollen die es dem Benutzer ermöglicht sich selbständig an einen Tisch zu setzen. Beim Setzen und Aufstehen werden die hinteren Rollen automatisch blockiert.

Werden Aufstehhilfen mittels Elektromotor betrieben, wird die Mobilität des Stuhls durch das Stromkabel eingeschränkt welches zugleich eine Stolpergefahr darstellt. Der Stuhl Chelino funktioniert mittels Federn was darüber hinaus eine individuelle Aufstehgeschwindigkeit erlaubt.

Im Falle eines Katapultsitzes wird der Sitzkomfort aufgrund der erhöhten Sitzfläche eingeschränkt und es besteht Gefahr von Blutgerinnsel. Darüber hinaus kann dieser die notwendige Stabilität nicht bieten. Der Aufstehsessel Chelino ist von einem Arbeitsmediziner geprüft bzw. mit einem TÜV-Zertifikat für Rehaprodukte ausgestattet, mittels Feldversuche getestet und erfüllt somit den höchsten Sicherheitsstandards.

Im Gegensatz zu vielen Gebrauchsgegenständen für Senioren bei denen soziale bzw. ästhetische Bedürfnisse unberücksichtigt bleiben, wird der Stuhls Chelino so gestaltet, dass er nicht als Hilfsmittel wahrgenommen wird.

Körperlich eingeschränkte Personen

Unter den Kunden befinden sich all jene, die den Stuhl wegen der Erleichterung beim Aufstehen und Setzen würdigen bzw. darauf angewiesen sind. Das sind zum einen ältere, übergewichtige, invalide Personen im Privatbereich und zum anderen Einrichtungen wie Seniorenheime, Altersheime, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Sanitätshäuser, Seniorenfachhandel, Orthopädiefachhandel, Möbelfachhandel, Möbelketten, Hotels usw. in denen sich Menschen mit Setz- und Aufstehschwierigkeiten aufhalten.

Camarg – Unternehmen aus Salzburg

Die Vision: Das Unternehmen Camarg möchte Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, durch innovative Produkte helfen, ihre Unabhängigkeit wieder zu gewinnen.
Die Camargue liegt im Süden Frankreichs. Die Besonderheit in dem dort befindlichen
Naturschutzgebiet sind die frei lebenden Herden weißer Camargue Pferde, die ausschließlich hier anzutreffen sind. Ihr Leben in einem geschütztem Umfeld und dennoch in Freiheit inspirierte uns,
den Gedanken der Freiheit greifbar zu machen.
Das auf dem Logo wiederzuerkennende weiße Wildpferd symbolisiert den Drang nach Freiheit mit der zusätzlichen Assoziation von Stabilität und Sicherheit. Die Produkte sollen nach Namen, der in der Camargue lebenden Wildpferde benannt werden, z.B. Chelino für den Aufstehsessel.

Vision – Freiheit und Mobilität

Das Unternehmen Camarg möchte Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, durch innovative Produkte helfen, ihre Unabhängigkeit wieder zu gewinnen. Zu diesem Zweck sollen Produkte erfunden bzw. hergestellt werden, die den benötigten Kraftaufwand bei Tätigkeiten des alltäglichen Lebens um ein Vielfaches reduzieren.
Passend zur Vision des Unternehmens Camarg sollen weitere Produkte entwickelt werden, die Menschen dabei helfen sollen, frei und unabhängig zu bleiben. Es ist bereits eine weitere Aufstehhilfe konzipiert worden, die sich in Stühle, Sofas, Sitzen im öffentlichen Verkehr und dergleichen integrieren lässt. Vorstellbar sind darüber hinaus ergänzende als auch komplementäre Produkte des täglichen Bedarfs (z.B.: Gehhilfen, Betten, Tische).

Chelino, Aufstehen und Hinsetzen ohne Kraftanstrengung

Camarg präsentiert sein neues Produkt, den Aufstehsessel Chelino. Er steht für Mobilität und Selbständigkeit, indem er Menschen beim Aufstehen und Hinsetzen im Alltag unterstützt. Chelino stellt ein stabiles und verlässliches Produkt dar, das in jede Wohnung passt.
Chelino ist der erste Aufstehsessel, der das Setzen und Erheben von einem Tisch ohne Kraftanstrengung ermöglicht und dabei völlig ohne Stromversorgung auskommt. Durch Betätigung der Druckknöpfe an den Armlehnen werden sie sanft auf gewünschte Sitzhöhe abgesenkt bzw. beim Aufstehen angehoben. Eine automatische Rücklaufbremse die sich löst, sobald die Sitzfläche auf der unteren Sitzposition angekommen ist, sorgt für Stabilität beim Setzen und Aufstehen.
Der Aufstehsessel Chelino garantiert Sicherheit und Qualität, die durch ein TÜV-Zertifikat bestätigt wurden.
Trotz seiner umfangreichen Funktionen ist Chelino nicht nur ein Stuhl auf dem man gerne sitzt sondern den man auch gerne ansieht. Unterschiedliche Bezüge sorgen dafür, dass der Aufstehsessel in jedes zu Hause passt.
Die Kombination aus Funktionalität, einfacher Bedienung und Design wurde mehrfach ausgezeichnet - zuletzt beim Dyson Design Award - und findet großen Anklang bei Seniorenresidenzen und Pflegeorganisationen.
Das Salzburger Unternehmen Camarg will eine Welt gestalten in der die Dinge einfach zu handhaben sind, in der man sich sorglos zurücklehnen kann und in der sich Lebensfreude und das Gefühl von Freiheit entfalten können.
Der Firmenname Camarg bezieht sich auf die Camargue im Süden Frankreichs. Die Besonderheit in dem dort befindlichen Naturschutzgebiet sind die frei lebenden Herden weißer Camargue Pferde, die ausschließlich hier anzutreffen sind. Ihr Leben in einem geschützten Umfeld und dennoch in Freiheit soll den Gedanken der Freiheit greifbar machen.
Abschließend kann gesagt werden, dass Chelino durch seine Funktionalität das Altwerden erleichtert und somit vielen Menschen Freude bereiten wird.

Aufstehen ohne Kraftanstrengung

Viele körperlich eingeschränkte Menschen haben Probleme, sich von einem Stuhl zu erheben.
Der Verlust der Bewegungsfreiheit und eine eventuell notwendige Unterstützung durch einen Angehörigen oder Pflegedienst mindern die Selbständigkeit und die damit verbundene Lebensqualität. Ein Drittel der Pfleger leiden in weiterer Folge aufgrund des wiederholten Aufhelfens an Rückenschmerzen.
Das Startup-Unternehmen Camarg möchte mit seiner patentierten Erfindung Erleichterung verschaffen. Der Aufstehsessel Chelino ist ein Stuhl mit integrierter Aufstehhilfe, der das Setzen bzw. Aufstehen ohne Kraftanstrengung ermöglicht. Durch Betätigung von Druckknöpfen an den Armlehnen wird ein innerhalb der Stuhlbeine befindlicher pneumatischer Hebemechanismus aktiviert und man wird sanft auf gewünschte Sitzhöhe abgesenkt bzw. beim Aufstehen angehoben.
Der Aufstehsessel wurde schon durch mehrere Preise ausgezeichnet, wie zuletzt beim Dyson Design Award und wurde bei der integra Pflegemesse erstmals öffentlich vorgestellt.

Weitere Informationen: www.camarg.at

Chelino - mit Aufstehhilfe | Aufstehstuhl | Aufstehsessel
Der Aufstehvorgang entspricht dem gewohnten
Aufstehen. Der Benutzer stützt sich an den Armlehen
ab und drückt dabei automatisch mit den Handballen
die Auslöseknöpfe für den Hebemechanismus.

Aufgrund der aktiven Aufstehfunktion muss der Benutzer
die Initialkraft zum Aufstehen selbst aufbringen. Doch hebt Chelino den Großteil des Körpergewichts, sodass lediglich
ein leichtes nach oben Drücken ausreicht, um in die aufgerichtete Position zu gelangen.
The standinup process is conform with the usual
standing up. The user supports oneself on the armrests
and meanwhile pressing automtically with the balls of
the hands the triggers for the lifting device.

Due to an active lifting aid the user has to raise the
initial power for standing up. Chelino then lifts the greater
part of the body, with the resutl that the standing
position is achieved easily.
ROLLEN MIT BREMSEN

Rollen an den Stuhlbeinen lassen ein einfaches Heranrücken
an einen Tisch zu. Eine Bremsvorrichtung bietet Stabilität
und Sicherheit während des Aufstehens und Setzens.
Der Bremshebel ist einfach zu erreichen und kann je nach Vorlieben recht oder links montiert werden.

>> zurück
CASTERS WITH BRAKES

Casters make Chelino mobile and give the user tha ability to role to a table. Clever braking systems ensure stability while standing up and sitting down.

Chelino has a manuel brake, that can be activated
by a lever at the side of the chair.

>> backwards 
AUSGEZEICHNETES DESIGN

Die Kombination aus Funktionalität, Design und intuitiver Bedienung wurde bereits mehrfach bei renommierten internationalen Desingwettbewerben ausgezeichnet:
red dot award, inventum, GC-Genius Award, Young
Innovation Professional Award, Dyson Design Award, ...

Eine große Auswahl von hochwertigen Bezüge und Holzarten stehen zu Verfügung, damit Sie Chelino nach Ihre Vorlieben
an bestehenden Räumlichkeiten anpassen können.
>> Farbholzkombinationen
DATENBLATT

Gesamttiefe/-breite/-höhe: 56/60/92 cm
Sitztiefe/-breite/-höhe: 46/50/44 cm
Armlehnenhöhe: 68 cm
Hub Sitzfläche forne/hinten: 18/25 cm
Eigengewicht: 23 kg
Maximale Belastbarkeit: 110 kg
Gewichtsklassen: 50-65, 65-75,75-80,80-85
85-95, 95-105, 105-110 kg
Gestell: Stahl pulverbeschichtet
Bezug/Armlehne: Polyurethan o. Leder/Massivholz
Die Einhaltung folgender Normen wurde von einem unabhängigen Institut bestätigt: DIN EN 12182:1999, DIN EN 1022:2005, DIN EN 1728:2010, ISO 10993-1, ISO 10993-5 (auf Anfrage), EN 1021-1:2006, EN 1021-2:2006
DATASHEET

overall depth/-width/-hight: 56/60/92 cm
seating depth/-width/-hight: 46/50/44 cm
armrest hight: 68 cm
lifting hight front/back: 18/25 cm
own weight: 26 kg
maximum capacity: 110 kg
weight classes: 50-65, 65-75,75-80,80-85
85-95, 95-105, 105-110 kg
chair frame: steel, powder-coated
cover/armrest: polyurethane/solid wood
Following norms are confirmed by an independent institute: DIN EN 12182:1999, DIN EN 1022:2005, DIN EN 1728:2010, ISO 10993-1, ISO 10993-5 (on request), EN 1021-1:2006,
EN 1021-2:2006
SCHÖN SO AUFZUSTEHEN

Chelino ist der erste Stuhl mit Aufstehhilfe,
der das Setzen und Erheben von einem Tisch
ohne Kraftanstrengung ermöglicht und dabei
völlig ohne Stromversorgung auskommt.

Klevere Funktionen, eine einfache Bedienung und
modernes Design machen Chelino einzigartig. Testen
Sie Chelino am besten selbst, zwei Wochen gratis
und Sie werden ihn nicht mehr missen wollen.
CHELINO – CHAIR WITH LIFTING AID

Chelino is the first chair with a lifting device
that enables sitting down and standing up
without exertion and does not require
any power supply.

By pressing the button on the armrest the
lifting device will be activated and the user will be
lowered gently to the desired sitting position
or lifted to get up easier.
HEBEMECHANIK
Auf das Körpergewicht eingestellt ist das Aufstehen und Setzen ganz einfach. Eine Stromzufuhr ist nicht erforderlich.
mehr Infos zur >> Hebemechanik

SITZFLÄCHENVERRIEGELUNG
Diese sperrt die Sitzfläche in jeder beliebigen Höhe. Je nach Modell wird sie vom Benutzer oder Pflegendem gesteuert.
mehr Infos zur >> Sitzflächenverriegelung

ROLLEN MIT BREMSEN
  Eine klevere Bremsvorrichtung verhindert das Rollen
des Stuhls während des Aufstehens und Setzens.
mehr Infos zu den >> Rollen mit Bremsen
LIFTING DEVICE
Ajusted to your weight standing up is very easy.
Further informations >> Lifting Device

SEAT LOCKING
For user or care assistant to lock the seat in a position.
Further informations >> Seat Locking

CASTERS WITH BRAKES
Clever braking systems prevent the chair from rolling backwards while sitting down or standing up. 
Further informations >> Casters with brakes
MODELLE

Es gibt drei Modell, die sich anhand ihrer Sitzflächenverriegelung unterscheiden. Mit dieser
Verriegelung kann die Sitzfläche in jeder beliebigen
Position fixiert werden.

Je nach Modell kann die Verriegelung vom
Benutzer (Chelino comfort) oder Pflegenden
(Chelino care) gesteuert werden. Ein vereinfachtes Modell (Chelino basic) ist ohne Sitzflächenverriegelung ausgestattet.
Der Onlineshop ist geschlossen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
E-mail: info@einfachaufstehen.de



Distribution channels are in development!
Our current retailers are displayed in >> this map.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
E-mail: info@einfachaufstehen.de

Händler und Vertriebspartner finden Sie auf >> dieser Karte.


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Das Abknicken der vorderen Sitzkante sorgt für ein
entspanntes Setzen beziehungsweise Erheben vom Stuhl.

Rollen an den Stuhlbeinen lassen ein einfaches Heranrücken
an einen Tisch zu. Eine automatische Bremsvorrichtung verhindert das nach hinten Rollen des Stuhls während des Aufstehens und Setzens. Erst wenn die Sitzfläche die unterste Position erreicht hat, werden die Bremsen von selbst gelöst
und man kann sich mit Chelino frei im Raum bewegen.

Bei Betätigung der Druckknöpfe an den oberen Enden der hinteren Stuhlbeine können die Bremsen gelöst werden, um Chelino auch bei angehobener Sitzfläche zu verschieben.
By bending the frontpart of the seat a
comfortable sitting down and standing up is ensured.

Casters on the legs of the chair give the user the ability to move easily to a table. Automatic brakes prevent the chair from rolling backwards while sitting down or standing up. Only when the seat is at the lowest position, the brakes are
released and Chelino can be moved.

By pressing the triggers at the upper end of the backrest
the brakes release and Chelino - also with a lifted seat -
 can be moved backwards.
VIDEO ANSEHEN TON AUS
AUFSTEHHILE MIT SITZFLÄCHENVERRIEGELUNG
Der Hebemechanismus wird durch einen Knopf an der
Armlehne aktiviert. Sobald der Knopf losgelassen wird, wird die Sitzfläche in ihrer derzeit befindlichen Höhe gesperrt. So kann Chelino bei angehobener Sitzfläche auch als Hocker
zum Kochen und Bügeln verwendet werden.

PFLEGESTUHL MIT SITZFLÄCHENVERRIEGELUNG
Die Hebevorrichtung kann nicht vom Benutzer sondern nur von eimem Angehörigen oder Pflegenden gesteuert werden.

KATAPULTSITZ OHNE SITZFLÄCHENVERRIEGELUG
Die Sitzfläche kann nicht blockiert werden und senkt sich bei Belastung automatisch ab bzw. hebt sich bei Entlastung.

>> zurück
  SEAT LOCKER FOR USER
The lifting device is activated by triggers at the front of the armrests. When the triggers are released the seat is fixed in the current hight. So Chelino can also be used as a stool for coocking, working or ironing.

SEAT LOCKER FOR CARE ASSISTANT
Not the user but only a care assistant is able to activate the lifting device. The user can be helped to get into the the chair and the seat can be fixed afterwards.

WITHOUT
There is no device to fix the seat on a specific hight. While sitting down the seat lowers and lifts up during standing up.

>> backwards 
HEBEMECHANIK
 
Die Hebemechanik funktioniert mittels Federn. Strom ist daher nicht erforderlich. Die Initialkraft zum Aufstehen muss der Benutzer selbst aufbringen. Chelino hebt jedoch den Großteil des Körpergewichts, sodass lediglich ein leichter Impuls ausreicht, um in die aufgerichtete Position zu gelangen.

Die Gewichtseinstellung kann ganz einfach durch Drehen eines Rades unter der Rückenlehne vorgenommen werden. Bei dem Modell Katapultsitz ist ein Werkzeugschlüssel für die Gewichtseinstellung notwendig.

Chelino kann auch als Trainingsgerät verwendet werden, um das Aufstehen z.B. nach einer Operation wiederzuerlernen.
>> zurück 
LFTING DEVICE

The lifting device is based on springs, which are ajusted to the user´s weight. Therefore Chelino gets along without any power supply. To get up the user just needs to initiate the standing up process. Chelino lifts the mayor part of the bodyweight while getting into a standig position.

>> backwards
VIDEO ANSEHEN TON AUS
REFERENZEN

Für einen sorglosen Gebrauch wurden keine Mühen gescheut um Chelino auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Unabhängige Institute haben Chelino überprüft und eine österreichische Qualitätsprüfung gewähren Sicherheit und Robustheit. Ärzte, Physiotherapeuten, Parkinson-, Multiple Sklerose- und Rheuma Experten empfehlen Chelino:

>> Empfehlung Seniorenheim Frankenmarkt
>> Empfehlung Demenz WG Sophia mit P.S.
>> Fr. Lebic von der Selbsthilfegruppe Parkinson 
>> Dr. Knirsch Landesklinikum Thermenregion Neunkirchen
>> Gertraud Schaffer Präsidentin von Ö. Rheumaliga
>> Empfehlung Dr. Sebek vom Sanatorium Hera

REFERENCES

For a carefree use we did not spare no efforts to bring Chelino up to state of the art. An inspection of an independent institute and several intern tests ensure safety and durability. Doctors, physiotherapists, parkinson, multiple sclerosis and rheumatism experts recomend Chelino as lifting device:


>> Empfehlung Seniorenheim Frankenmarkt
>> Empfehlung Demenz WG Sophia mit P.S.
>> Fr. Lebic von der Selbsthilfegruppe Parkinson 
>> Dr. Knirsch Landesklinikum Thermenregion Neunkirchen
>> Gertraud Schaffer Präsidentin von Ö. Rheumaliga
>> Empfehlung Dr. Sebek vom Sanatorium Hera
FÖRDERGEBER:
AWS Kreativwirtschaft

KOOPERATIONEN:

 
 
 
 
FOUNDING SPONSORS:
AWS

COOPERATIONS:

 
 
 
 
CHELINO CARE

Bei diesem Modell wird durch Umlegen des Hebels an der Rückenlehne der Hebemechanismus aktiviert. Der Sitzende erreicht den Hebel nicht und kann sich daher nur bei Beisein eines Pflegers mit Hilfe des Stuhls erheben. Ohne Kraft aufwenden zu müssen, kann der Sitzende aufgerichtet und vorsichtig transferiert werden. Das schont die Wirbelsäule
und ist eine wirksame Gesundheitsvorsorge. Griffe an der Rückenlehne und optionale verschwenkbare Fußstützen machen Chelino zum idealen Pflegestuhl, der den
Rollstuhl im Hause ersetzt.

>> zurück
  CHELINO VARIO
This model is equiped with a variable weight adjustment below the seat. It gives the user or care assistants the ability to tune the force of the lifting device in seconds.
>> backwards
FARBHOLZKOMBINATIONEN

Der hochwertige wasserdichte Bezug club von Backhausen steht in orange, dunkelrot, dunkelbraun oder creme-weiß
zu Verfügung. Dazu kann wahlweise die Vollholzarmlehne
aus Buche in natur oder gedunkelt gewählt werden.

>> zurück
  CHELINO VARIO
This model is equiped with a variable weight adjustment below the seat. It gives the user or care assistants the ability to tune the force of the lifting device in seconds.
>> backwards
CHELINO PRIMO

Dieses Modell zeichnet sich durch höchste Qualität und einer nicht sichtbaren Hebemechanik aus. Je nach Körpergewicht werden passende Gasdruckfedern in die Stuhlbeine verbaut. Chelino primo ist mit einer automatischen Rücklaufbremse ausgestattet, die sich entriegelt, sobald die Sitzfläche
die unterste Position erreicht hat.

Standard Bezugfarben sind dunkelbraun, dunkelrot oder creme.
Holzarten für die Armlehne gibt es in Eiche, Ahorn oder Nuss.
mehr Infos zu den >> Farbholzkombinationen

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CHELINO PRIMO

Its the model of highest quality established with an invisible liftigng device. Depending of the user´s weight appropriate gassprings are built in the legs of the cahir. It is equiped
with an automatic brake, that is realeased when the
seat has reached the lowest position. Triggers at he
backrest enable to move Chelino with lifted seat.

>> backwards

Standard fabric is dark brown, dark red or cremewhite.

The armrests in solid wood are available in oak, maple or nut.
>> colour and wood combinations
CHELINO VARIO AUFSTEHHILFE

Bei diesem Modell befindet sich an der Armlehne ein Knopf mit dem die Sitzflächenverriegelung gesteurt werden kann.
mehr Infos zu den >> Farbholzkombinationen

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  CHELINO VARIO
This model is equiped with a variable weight adjustment below the seat. It gives the user or care assistants the ability to tune the force of the lifting device in seconds.
>> backwards